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Nutzungsbedingungen der Valeroo GmbH

§1 Vertragspartner, Geltungsbereich und Änderungen

(1) Die Valeroo GmbH, Südliche Münchner Straße 60, 82031 München (nachfolgend „Valeroo“ genannt) betreibt auf https://www.valeroo.com bzw. https://www.valeroo.de (nachfolgend auch „Website“) eine Business to Business (B2B) Plattform (nachfolgend auch „Plattform“), über welche Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen als ordnungsgemäß registrierte „Einkäufer“ oder „Lieferanten“ („Nutzer“) verschiedene Dienstleistungen zur Präsentation, Kontaktaufnahme und der gegenseitigen Vertragsanbahnung in Anspruch nehmen können.

(2) Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn Valeroo hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Valeroo behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird Valeroo den Nutzer mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilung wird Valeroo den Nutzer auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen hinweisen.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Valeroo stellt über die Plattform den als „Einkäufer“ oder „Lieferant“ registrierten Nutzern Dienste zur Verfügung, mittels derer zwischen diesen eine Kontaktaufnahme hergestellt und der Austausch von Informationen, Produkten und Leistungen aller Art unterstützt wird sowie laufende Geschäfte verwaltet werden können.

(2) Die Leistungen von Valeroo als Betreiber der Plattform bestehen u.a. in:

  • Bereitstellung der Plattform und deren Funktionalitäten für die Nutzer;
  • Zurverfügungstellung von Speicherplatz für die durch die Nutzer eingestellten Inhalte;
  • Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Nutzern.

Inhalt und Umfang der Leistungen von Valeroo bestimmen sich im Übrigen nach den jeweils aktuell auf der Plattform verfügbaren Funktionalitäten.

(3) Als „Einkäufer“ registrierte Nutzer werden auf der Plattform die Dienstleistungen für Einkäufer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Als „Lieferant“ registrierte Nutzer werden auf der Plattform Basisdienstleistungen für Lieferanten unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Lieferant kann im Anschluss an die Registrierung weitere zusätzliche Dienste über die Freischaltung des sogenannten „Valeroo Vertrieb Plus“-Pakets gegen Zahlung eines jährlichen Entgelts in Anspruch nehmen. Regelungen zu den entgeltlichen Diensten finden sich in § 8 dieser Nutzungsbedingungen.

(4) Zu den auf der Plattform verfügbaren Diensten können auch Dienste Dritter gehören, zu welchen Valeroo lediglich den Zugang vermittelt. Für die Inanspruchnahme derartiger Dienste – die jeweils als Dienste Dritter kenntlich gemacht sind – können von diesen Nutzungsbedingungen abweichende oder zusätzliche Regelungen gelten, auf die Valeroo den Nutzer jeweils hinweisen wird.

(5) Für die Schaffung der im Verantwortungsbereich des Nutzers zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform notwendigen technischen Voraussetzungen ist der Nutzer selbst verantwortlich. Valeroo schuldet dem Nutzer keine diesbezügliche Beratung.

(6) Valeroo behält sich das Recht vor, die Plattform inhaltlich und/oder strukturell zu verbessern, zu überarbeiten oder zu verändern. Valeroo kann hierzu beispielsweise auf der Plattform bereitgestellte Dienste ändern oder einstellen, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar machen, die Benutzeroberfläche ändern oder erweitern. Valeroo wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen der Nutzer Rücksicht nehmen.

(7) Sofern und soweit mit den in Abs. (6) beschriebenen Maßnahmen einem dem Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen von Valeroo nicht zumutbare Änderung von entgeltlichen Funktionalitäten einhergeht, wird Valeroo dies dem Nutzer spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Nicht zumutbar ist eine Änderung von entgeltlichen Funktionalitäten, wenn (a) wesentliche Funktionen für den Nutzer nicht mehr nutzbar sind und diese nicht durch andere, gleichwertige Funktionen ersetzt werden, (b) der Nutzer nicht mehr auf wesentliche Daten zugreifen und diese nutzen kann, und/oder (c) durch die Änderung von Funktionalitäten die Arbeitsabläufe beim Nutzer wesentlich angepasst werden müssen. Widerspricht der Nutzer der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Valeroo wird den Nutzer bei der Ankündigung von solchen Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

§3 Zugang zur Plattform

(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung durch die Nutzer voraus.

(2) Die Registrierung muss durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.

(3) Die während des Registrierungsvorgangs von Valeroo erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vollständig und korrekt angegeben werden.

(4) Als gewerblicher Anbieter muss der Nutzer die gesetzlichen Informationspflichten erfüllen und insbesondere ein vollständiges Impressum für das vorgesehene Pflichtfeld angeben. Valeroo übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der Angaben des Nutzers, insbesondere seines Impressums.

§4 Freischaltung, Profil und Nutzerkonto

(1) Nach Angabe aller erfragten Daten durch den Nutzer werden diese von Valeroo auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht von Valeroo vollständig und plausibel und bestehen aus Sicht von Valeroo keine sonstigen Bedenken (z.B. aufgrund einer Sperrung des Nutzers), schaltet Valeroo den vom Nutzer beantragten Zugang frei und benachrichtigt ihn hiervon per E-Mail. Die E-Mail gilt als Annahme des Antrags und es kommt mit Zugang der E-Mail ein Vertrag zwischen der Valeroo und dem als Nutzer registrierten Unternehmen zustande. Ab Zugang der E-Mail ist der Nutzer zur Nutzung der Plattform im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen berechtigt. Hierzu muss der Nutzer vorab seine Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links bestätigen.

(2) Ein Anspruch auf die Nutzung besteht nicht. Valeroo ist berechtigt, Nutzeranträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

(3) Der Nutzer hat im Rahmen der vorliegenden Nutzungsbedingungen die Möglichkeit, über die Profileinstellungen seines Nutzerkontos neben den bei der Anmeldung gemachten Daten weitere Informationen zu veröffentlichen, z.B. Telefaxnummer, Preis und Beschreibung der Produkte und Leistungen, technische Kompetenzen, Maschinenpark etc. Die Angaben können jederzeit geändert oder wieder entfernt werden. Kontaktdaten der als „Lieferant“ registrierten Nutzer sind für als „Einkäufer“ registrierte Nutzer der Plattform sichtbar. Kontakten der als „Einkäufer“ registrierten Nutzer sind andere Nutzer der Plattform nur bei Freischaltung durch den Nutzer sichtbar. Beschreibung der Produkte und Leistungen, technische Kompetenzen, Maschinenpark sind für alle Nutzer sichtbar.

(4) Valeroo führt im Regelfall keine Überprüfung der Identität der Profilinhaber und der Angaben in den Profilen durch. Valeroo leistet daher keine Gewähr dafür, dass es sich bei jedem Profilinhaber jeweils um die Person handelt, für die der jeweilige Profilinhaber sich ausgibt.

(5) Der Nutzer stimmt zu, im Rahmen einer Suchfunktion nach Merkmalen wie den öffentlich gemachten Profilinformationen gefunden zu werden.

(6) Der Nutzer ist dazu verpflichtet, die Daten seines Nutzerkontos aktuell zu halten. Tritt während der Dauer der Teilnahme eine Änderung der angegebenen Daten ein, so hat der Nutzer die Angaben unverzüglich auf der Plattform in seinem Profil zu korrigieren. Sollte dem Nutzer dies nicht gelingen, teilt er uns seine geänderten Daten unverzüglich per E-Mail oder Telefax mit.

(7) Das Nutzerkonto ist nicht auf Dritte übertragbar.

§5 Verantwortung für die Zugangsdaten

(1) Im Verlauf des Registrierungsvorgangs wird der Nutzer gebeten, einen Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und ein Passwort anzugeben. Mit diesen Daten kann sich der Nutzer nach der Freischaltung seines Zugangs und Benachrichtigung gem. § 4 Abs. 1 auf der Plattform einloggen. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, dass der Benutzername nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte, verletzt und nicht gegen die guten Sitten verstößt.

(2) Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind vom Nutzer geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

(3) Es liegt weiter in der Verantwortung des Nutzers sicher zu stellen, dass sein Zugang zu der Plattform und die Nutzung der auf der Plattform zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch von ihm bevollmächtigte Personen erfolgt.

(4) Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten des Nutzers Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist Valeroo unverzüglich zu informieren.

(5) Der Nutzer haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§6 Vertragsabschlüsse zwischen Nutzern

(1) Nutzer können über die Plattform Gemeinhaltungsvereinbarungen („NDA“) und Informationen zu Produkten und Leistungen, z.B. Machbarkeitsstudien, austauschen. Ferner können als „Einkäufer“ registrierte Nutzer als „Lieferanten“ registrierte Nutzer für ein bestimmtes Projekt „nominieren“. Eine rechtlich verbindliche Erklärung und/oder ein Vertragsabschluss sind mit der „Nominierung“ jedoch nicht verbunden.

(2) Funktionen zum direkten Vertragsabschluss über die Plattform zwischen Nutzern werden nicht angeboten. Die Plattform unterstützt lediglich im Vorfeld einer Vertragsanbahnung zwischen den Nutzern. Die Nutzer sind allein verantwortlich für den Abschluss entsprechender Verträge untereinander und die Abgabe rechtlich wirksamer Erklärungen.

(3) Valeroo übernimmt keine Gewähr für die Existenz, Identität und/oder der Vertretungsbefugnis der Nutzer. Vielmehr ist es alleinige Aufgabe jedes Nutzers, sich selbst über die Existenz, Identität und Vertretungsbefugnis des jeweiligen anderen Nutzers als möglichem Vertragspartner im Vorfeld der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses durch geeignete Maßnahmen zu versichern.

(4) Valeroo selbst ist nicht Vertragspartner der zwischen Nutzern dieser Plattform geschlossenen Verträge. Des Weiteren ist Valeroo auch nicht für die Erfüllung der über die Plattform geschlossenen Verträge zwischen den Nutzern verantwortlich und haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel sowie Pflichtverletzungen der Nutzer aus den zwischen den Nutzern geschlossenen Verträgen. Vielmehr sind die Nutzer für die Abwicklung und Erfüllung der untereinander geschlossenen Verträge allein verantwortlich.

§7 Verfügbarkeit

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Leistungen sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(2) Die Verfügbarkeit der Plattform und der darauf angebotenen Dienste beträgt mindestens 99% im Jahresdurchschnitt, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als 36 Stunden in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

(3) Zur verfügbaren Nutzung nach Abs. 2 (Verfügbarkeit gegeben) zählen auch die Zeiträume, in denen die Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Valeroo liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

§8 Entgeltliche Dienstleistungen („Valeroo Vertrieb Plus“)

Die Nutzung der Plattform und der darauf angebotenen Dienste ist für als „Einkäufer“ registrierte Nutzer kostenlos. Als „Lieferant“ registrierte Nutzer bezahlen für die Inanspruchnahme der über „Valeroo Vertrieb Plus“ der Plattform verfügbaren zusätzlichen Dienste ein jährliches Entgelt. Die Basisfunktionen sind für als „Lieferant“ registrierte Nutzer ebenfalls kostenlos.

(2) Inhalt und Umfang der über „Valeroo Vertrieb Plus“ der Plattform verfügbaren zusätzlichen Dienste bestimmen sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, im Übrigen nach den jeweils verfügbaren Funktionalitäten.

(3) Vor Eröffnung der Zugriffsmöglichkeit auf „Valeroo Vertrieb Plus“ erhält der Nutzer eine Mitteilung über die ihm für die Inanspruchnahme entstehenden Kosten und die weiteren relevanten Details. Erst im Anschluss daran hat der Nutzer die Möglichkeit, „Valeroo Vertrieb Plus“ durch Mausklick auf den entsprechenden Button freizuschalten.

(4) Mit Klick auf den entsprechenden Button erklärt der Nutzer verbindlich, „Valeroo Vertrieb Plus“ in Anspruch nehmen zu wollen. Hierdurch nimmt der Nutzer das Angebot, über die Zurverfügungstellung der entgeltlichen Dienste von „Valeroo Vertrieb Plus“, verbindlich an und es entsteht ein weiteres Vertragsverhältnis. Auch für dieses Vertragsverhältnis gelten die vorliegenden Nutzungsbedingungen, sowie ggf. weitere Bedingungen, über welche Valeroo den Nutzer vor Inanspruchnahme der Dienste informieren wird.

(5) Ist eine kostenlose Testphase vereinbart, sind während der Testphase keine Entgelte für die Inanspruchnahme von „Valeroo Vertrieb Plus“ durch den Nutzer an Valeroo zahlbar. Der Nutzer kann während dieser Testphase „Valeroo Vertrieb Plus“ jederzeit vor Ablauf der Testphase kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigt der Nutzer den „Valeroo Vertrieb Plus“ während der Testphase ordnungsgemäß, endet der Zugang zu den Leistungen von „Valeroo Vertrieb Plus“ mit Wirksamwerden der Kündigung, spätestens mit Ablauf der kostenlosen Testphase. Ein Entgelt fällt in diesem Fall nicht an. Kündigt der Nutzer die Testphase von „Valeroo Vertrieb Plus“ nicht, oder nicht fristgemäß, kommt mit Ablauf der Testphase ein entgeltlicher Vertrag über die Nutzung der Dienste von „Valeroo Vertrieb Plus“ zwischen Valeroo und dem Nutzer zustande. Für die Laufzeit und Kündigung dieses Vertrages gilt mangels anderweitiger Vereinbarung § 9 Abs. 2.

(6) Ist eine kostenlose Premiumphase vereinbart, sind während der Premiumphase keine Entgelte für die Inanspruchnahme von „Valeroo Vertrieb Plus“ durch den Nutzer an Valeroo zahlbar. Der Nutzer kann während dieser Premiumphase „Valeroo Vertrieb Plus“ bis 4 Wochen vor Ende der Premiumphase kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigt der Nutzer den „Valeroo Vertrieb Plus“ während der Premiumphase ordnungsgemäß, endet der Zugang zu den Leistungen von „Valeroo Vertrieb Plus“ mit Wirksamwerden der Kündigung, spätestens mit Ablauf der kostenlosen Premiumphase. Ein Entgelt fällt in diesem Fall nicht an. Kündigt der Nutzer die Premiumphase „Valeroo Vertrieb Plus“ nicht, oder nicht fristgemäß, kommt mit Ablauf der Premiumphase ein entgeltlicher Vertrag über die Nutzung der Dienste von „Valeroo Vertrieb Plus“ zwischen Valeroo und dem Nutzer zustande. Für die Laufzeit und Kündigung dieses Vertrages gilt mangels anderweitiger Vereinbarung § 9 Abs. 2.

(7) Sämtliche angegebenen Entgelte verstehen sich „netto“ d.h. ausschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(8) Das Entgelt für die vom Nutzer in Anspruch genommenen entgeltlichen Dienste von „Valeroo Vertrieb Plus“ werden im Rahmen der Anmeldung zu diesem Dienst jährlich im Voraus per Kreditkarte, Lastschrift oder Direktüberweisung eingezogen oder diesem in Rechnung gestellt. Die Rechnung für die in Anspruch genommenen, entgeltlichen Dienste erhält der Nutzer per E-Mail. Zudem kann der Nutzer sie in seinem Profilbereich abrufen.

(9) Das Entgelt ist im Falle der Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrift oder Direktüberweisung sofort zur Zahlung fällig. Bei einer Zahlung per Rechnung ist das Entgelt innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(10) Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Nutzer Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Ferner kann Valeroo eine Pauschale in Höhe von 40 (vierzig) Euro berechnen. Valeroo behält sich die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor. Die Pauschale nach Satz 2 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von Valeroo auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

§9 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Registrierung und Anmeldung durch den Nutzer.

(2) Die Vertragsdauer für als „Lieferanten“ registrierte Nutzer beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit durch eine Vertragspartei gekündigt wird.

(3) Für als „Einkäufer“ registrierte Nutzer wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von dem als „Einkäufer“ registrierten Nutzer jederzeit beendet werden. Valeroo kann das Vertragsverhältnis mit dem Einkäufer mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen.

(4) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist Valeroo insbesondere berechtigt, wenn der Nutzer fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder ein Nutzer die vertraglichen Bestimmungen verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

(5) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und der Nutzer darf seinen Zugang nicht mehr nutzen. Valeroo behält sich vor, den Benutzernamen sowie das Passwort mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren.

(6) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Valeroo auf schriftliche Aufforderung des Nutzers verpflichtet, die vom Nutzer gespeicherten Anwendungsdaten, im Wege der Fernübertragung, zur Verfügung zu stellen.

(7) Die Pflicht gemäß Absatz 6 endet 90 Tage nach Beendigung des Vertrages. Nach Ablauf dieser Frist ist Valeroo berechtigt, die Daten und Inhalte des Nutzers zu löschen.

§10 Umfang der erlaubten Nutzung / Überwachung der Nutzungsaktivitäten

(1) Die Nutzungsberechtigung des Nutzers beschränkt sich auf den Zugang zur Plattform sowie auf die Nutzung der auf der Plattform jeweils verfügbaren Dienste im Rahmen der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen.

(2) Valeroo weist darauf hin, dass Nutzungsaktivitäten der Nutzer im gesetzlich zulässigen Umfang überwacht werden können. Dies beinhaltet ggf. auch die Protokollierung von IP-Verbindungsdaten und Gesprächsverläufen sowie deren Auswertungen bei einem konkreten Verdacht eines Verstoßes gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen und/oder bei einem konkreten Verdacht auf das Vorliegen einer sonstigen rechtswidrigen Handlung oder Straftat.

§11 Schutz der Inhalte, Verantwortlichkeit für Inhalte

(1) Die auf der Plattform verfügbaren Inhalte sind überwiegend geschützt durch das Urheberrecht oder durch sonstige Schutzrechte und stehen jeweils im Eigentum von Valeroo, der anderen Nutzer oder sonstiger Dritter, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Inhalte der Nutzer sowie sonstiger Dritter werden nachfolgend zusammenfassend „Drittinhalte“ genannt. Sämtliche Inhalte der Nutzer auf der Plattform, insbesondere Profilinhalte, sind Drittinhalte. Drittinhalte sind im Übrigen Inhalte, die als solche gekennzeichnet oder erkennbar sind.

(2) Die Zusammenstellung der Inhalte als solche ist ggf. geschützt als Datenbank oder Datenbankwerk i.S.d. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG. Der Nutzer darf diese Inhalte lediglich gemäß diesen Nutzungsbedingungen sowie im auf der Plattform vorgegebenen Rahmen nutzen.

(3) Valeroo führt bei Drittinhalten keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Drittinhalte. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Drittinhalte und deren Eignung für einen bestimmten Zweck, und auch, soweit es sich um Drittinhalte auf verlinkten externen Webseiten handelt.

§12 Einstellen von Inhalten durch Nutzer

(1) Soweit als Funktionalität auf der Plattform verfügbar, dürfen Nutzer unter Beachtung der Regelungen der Nutzungsbedingungen Inhalte auf der Plattform einstellen und damit für Dritte verfügbar machen.

(2) Mit dem Einstellen von Inhalten räumt der Nutzer Valeroo jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere

  • zur Speicherung der Inhalte auf den Servern von Valeroo sowie deren Veröffentlichung, insbesondere deren öffentlicher Zugänglichmachung (z.B. durch Anzeige der Inhalte auf der Plattform),
  • zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist, und
  • zur Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Dritten an den Inhalten entsprechend § 14, soweit diese Rechte nicht zwischen dem jeweiligen Nutzer und dem Dritten direkt eingeräumt werden.

(3) Soweit der Nutzer die von ihm eingestellten Inhalte wieder von der Plattform herunternimmt, erlischt das Valeroo vorstehend eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. Valeroo bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Die den Nutzern an von ihm eingestellten Inhalten bereits eingeräumten Nutzungsrechte bleiben ebenfalls unberührt.

(4) Der Nutzer ist für die von ihm eingestellten Inhalte voll verantwortlich. Valeroo übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Nutzer erklärt und gewährleistet gegenüber Valeroo, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt ist (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte auf der Plattform einzustellen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem vorstehenden Absatz (2) zu gewähren.

(5) Valeroo behält sich das Recht vor, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Inhalte sofort zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Inhalte durch den Nutzer oder die eingestellten Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen § 15 führen bzw. geführt haben. Valeroo wird hierbei jedoch auf die berechtigten Interessen des Nutzers Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Verstoßes gegen § 15 wählen.

(6) Valeroo ist ferner zur sofortigen Sperre von durch den Nutzer auf der Plattform eingestellte Inhalte berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass es zu einem Verstoß gegen § 15 kommen wird. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Valeroo von einem möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis setzen.

(7) Valeroo hat den Nutzer über Maßnahmen nach Abs. 5 und 6 und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Eine Sperre ist aufzuheben, sobald der Verstoß beseitigt bzw. der Verdacht entkräftet ist.

(8) Der Nutzer ist verpflichtet, Valeroo von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm eingestellte Inhalte beruhen, freizustellen und Valeroo die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

§13 Datensicherung durch den Nutzer und Haftung der Valeroo für den Verlust von Daten

(1) Der Nutzer wird, wenn er Daten auf der Plattform erzeugt oder Daten übermittelt („hochläd“), diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen.

(2) Der Nutzer wird, sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig seine über die Plattform gespeicherten Daten durch Download sichern.

(3) Der Nutzer hat seine Datensicherungen so zu verwahren, dass eine jederzeitige Wiederherstellung der gesicherten Daten möglich ist.

(4) Für den Verlust von Daten haftet Valeroo insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer entgegen seiner Verpflichtung aus vorstehenden Abs. 1-3 unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§14 Nutzungsrecht an auf der Plattform verfügbaren Inhalten

(1) Soweit nicht in diesen Nutzungsbedingungen oder auf der Plattform eine weitergehende Nutzung ausdrücklich erlaubt oder auf der Plattform durch eine entsprechende Funktionalität (z.B. Download-Button) ermöglicht wird,

  • darf der Nutzer die auf der Plattform verfügbaren Inhalte ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke online abrufen und anzeigen. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Dauer seiner vertragsgemäßen Teilnahme an der Plattform beschränkt;
  • ist es dem Nutzer untersagt, die auf der Plattform verfügbaren Inhalte ohne vorherige Zustimmung des Rechteinhabers ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.

(2) Zum Herunterladen von Inhalten („Download“) sowie zum Ausdrucken von Inhalten ist der Nutzer nur berechtigt, soweit eine Möglichkeit zum Download bzw. zum Ausdrucken auf der Plattform als Funktionalität (z.B. mittels eines Download-Buttons) zur Verfügung steht und nur im Rahmen ggf. weiterer Regelungen/Beschränkungen durch den jeweiligen Recht-einhaber. An den vom Nutzer ordnungsgemäß heruntergeladenen bzw. ausgedruckten Inhalten der Valeroo erhält der Nutzer ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Nutzung zu eigenen geschäftlichen Zwecken für die Dauer der vertragsgemäßen Teilnahme an dem betreffenden Dienst. Soweit es sich um entgeltliche Dienste handelt, ist weitere Voraussetzung für diese Rechteeinräumung die vollständige Bezahlung der jeweiligen Dienste. An Drittinhalten erhalten Nutzer die Nutzungsrechte in dem mit dem Dritten vereinbarten Nutzungsumfang. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den Inhalten beim ursprünglichen Rechteinhaber (Valeroo oder dem jeweiligen Dritten).

(3) Zwingenden gesetzlichen Rechte des Nutzers (einschließlich der Vervielfältigung zum pri-vaten und sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG) bleiben unberührt.

§15 Verbotene Aktivitäten

(1) Dem Nutzer sind jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit der Plattform untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind dem Nutzer folgende Handlungen untersagt:

  • die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein.
  • die Verwendung von Inhalten, durch die andere Nutzer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
  • das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Produkte, Dienste oder Leistungen.

(2) Des Weiteren sind dem Nutzer auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Plattform sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen oder das Verfassen von Gästebucheinträgen) die folgenden Aktivitäten untersagt:

  • die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
  • die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
  • die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
  • die Belästigung anderer Nutzer, z.B. durch mehrfaches persönliches Kontaktieren ohne oder entgegen der Reaktion des anderen Nutzers sowie das Fördern bzw. Unterstützen derartiger Belästigungen;
  • die Aufforderung anderer Nutzer zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke;
  • die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von auf der Plattform verfügbaren Inhalten, soweit dies dem Nutzer nicht ausdrücklich vom jeweiligen Urheber gestattet oder als Funktionalität auf der Plattform ausdrücklich zur Verfügung gestellt wird.

(3) Ebenfalls untersagt ist dem Nutzer jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb der Plattform zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme von Valeroo übermäßig zu belasten.

(4) Sollte dem Nutzer eine illegale, missbräuchliche, vertragswidrige oder sonst wie unberechtigte Nutzung der Plattform bekannt werden, wendet er sich bitte an Valeroo GmbH, Südliche Münchner Straße 60, 82031 München oder per Email an service@valeroo.de. Valeroo wird den Vorgang dann prüfen und ggf. angemessene Schritte einleiten.

(5) Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen ist Valeroo berechtigt und ggf. auch verpflichtet, Aktivitäten des Nutzers zu überprüfen und ggf. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft gehören.

§16 Sperrung von Zugängen

(1) Valeroo kann den Zugang des Nutzers zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn Valeroo ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird Valeroo die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen.

(2) Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung sperrt Valeroo die Zugangsberechtigung des Nutzers und benachrichtigt ihn hierüber per E-Mail.

(3) Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert Valeroo nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Nutzer hierüber per E-Mail. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme an der Plattform dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut auf der Plattform anmelden

§17 Haftungsbeschränkung für unentgeltliche Dienste

(1) Sollten dem Nutzer durch die Nutzung von auf der Plattform unentgeltlich zur Verfügung gestellten Diensten (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten der Valeroo und der Nutzung des Business-Accounts während der kostenlosen Testphase) ein Schaden entstehen, so haftet Valeroo nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit von Valeroo.

(2) Soweit die Haftung Valeroo gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Valeroo.

§18 Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige Dienste

(1) Im Rahmen der Nutzung kostenpflichtiger Dienste durch den Nutzer haftet Valeroo nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter Buchst. (a) und (b):

(a) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Valeroo unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Valeroo nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Valeroo jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

(b) Die sich aus Buchst. (a) ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Valeroo einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Soweit die Haftung Valeroo gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Valeroo.

§19 Datenschutz

(1) Der Nutzer ist selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, durch den jeweils Betroffenen (z.B. Kunden, Mitarbeiter, Vertragspartner etc.), erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Valeroo von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Der Nutzer wird soweit erforderlich eine Vereinbarung über Auftragsdatenvereinbarung, nach Maßgabe von § 11 BDSG, mit Valeroo abschließen. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem jeweiligen Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.

§20 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

(3) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für unseren Unternehmenssitz zuständige Gericht. Valeroo ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Nutzers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben davon unberührt.

Stand: 05. Januar 2018